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   BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05   

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https://dejure.org/2006,13357
BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05 (https://dejure.org/2006,13357)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05 (https://dejure.org/2006,13357)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2006 - AnwZ (B) 73/05 (https://dejure.org/2006,13357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung; Fristversäumung bei Stellen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags; Verschuldensfrage bei ...

  • Judicialis

    BRAO § 16 Abs. 5; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; FGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05
    Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte oder sein Verfahrensbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH Beschl. v. 13. Mai 1992, VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098, 2099; Beschl. v. 12. November 1997, XII ZB 66/97, NJW-RR 1998, 1218, 1219).
  • BGH, 12.11.1997 - XII ZB 66/97

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05
    Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte oder sein Verfahrensbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH Beschl. v. 13. Mai 1992, VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098, 2099; Beschl. v. 12. November 1997, XII ZB 66/97, NJW-RR 1998, 1218, 1219).
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 25/95

    Darlegungsumfang im Rahmen des Verfahrens auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 25.09.2006 - AnwZ (B) 73/05
    An wen dieser Antrag zu richten war, ergab sich aus der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung und war für den Antragsteller als Rechtsanwalt auch von Berufs wegen ohne weiteres zu erkennen und ihm jedenfalls zu diesem Zeitpunkt auch zuzumuten (vgl. Senat, Beschl. v. 30. Oktober 1995, AnwZ (B) 25/95, BRAK-Mitt. 1996, 79).
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